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Privatgutachten

Das Privatgutachten dienen oft bei Unsicherheit über die ordnungsgemäße Ausführung einer vereinbarten Leistung oder auch als fachliche Unterstützung und der rechtlichen ersten Bewertung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten.

Oftmals stellt sich im Vorfeld, einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung, verbunden mit erheblichen finanziellen Prozesskostenrisiken, die Frage nach der eigenen Stärke oder Sicherheit der eigenen Position bzw. die Frage nach den Erfolgsaussichten.
Hält die festgestellte Unregelmäßigkeit bzw. Fehler einer fachlichen und rechtlichen Prüfung Stand?

Als Instrument der Abschätzung, Einordnung und Unterstützung ist ein Privatgutachten für Auftraggeber und Anwälte von wesentlicher Bedeutung.

Die Bedeutung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der Sachverständige nur von einer Partei beauftragt wurde und ggf. bei der Auswertung befangen war. Das Gericht ordnet meistens ein Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereinigten Sachverständigen zusätzlich als neutrale Stelle an.
Die Entscheidung zu einem von Gericht angeordneten Sachverständigengutachten wird jedoch erst dann getroffen, wenn zwischen den Parteien aufgrund des erstellten Privatgutachtens noch keine Einigung erzielt werden konnte.
Dem Gericht bleibt es frei das erstellten Privatgutachtens anzusehen und in die eigenen Ausführungen mit einzubeziehen.

Ist das Privatgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, so findet es vor Gericht zum Großteil Akzeptanz und Verwendung.