Sie haben Fragen? Sprechen Sie mich an, ich helfen Ihnen gerne: Telefon 0160-94923765 Email info@sv-koesling.de Insta fb
Neu anmelden mein Profil

Versicherungs-Gutachten

Das Versicherungsgutachten ist eine Form des Privatgutachtens.

Versicherungsgutachten werden oft bei Sach- oder Haftpflichtschäden (Bsp. Einbruch- / Blitz- und Brand- / Wasserschäden) entweder von der zuständigen Versicherung bzw. Versicherungsgesellschaft oder von Versicherten bzw. Geschädigten beauftragt.

Schwerpunkte bei der Gutachtenerstellung:

  • Bewertung und Plausibilitätsprüfung von Sach- und Haftpflichtschäden (Bsp. Einbruch- / Blitz- und Brand- / Wasserschäden
  • Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation
  • Schadenshergangsanalysen

Der Sachverständige kann bei einer Leistungspflicht der Versicherung Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten sowie des möglichen Minderwertes beantworten. Außerdem kann er mit der Überwachung der fachgerechten Schadensbeseitigung beauftragt werden.

Für die Klärung möglicher Ansprüche eines Versicherungsnehmers gegen die Versicherung oder bei unterschiedlichen Ansichten über die Schadenshöhe kann die Beauftragung des Sachverständigen mit einem Gegengutachten hilfreich sein. Hierbei müssen die Versicherungsgesellschaften in der Regel auch die Kosten des Gutachtens tragen.